Therapie an der Felsenmeerschule
Der Träger des therapeutischen Dienstes ist der Landschaftsverband Westfalen- Lippe.
Kostenträger für medizinisch- therapeutische Maßnahmen sind die Krankenkassen.
Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der therapeutischen Leistungen sind ärztliche Verordnungen niedergelassener Fach- und Hausärzte.
Physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen sind neben der sonderpädagogischen
Förderung der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Entwicklungsdefiziten ein fester Bestandteil der LWL- Förderschulen.
Therapieziele werden im Sinne der ganzheitlichen Förderung gemeinsam mit den Kindern,
Eltern, Lehrkräften und ggf. mit dem Pflegepersonal vereinbart, sodass das komplette interdisziplinäre Team gleichermaßen daran arbeiten kann.
Auch die Kontaktaufnahme zu dem behandelnden Kinderarzt fließt in diesen Bereich mit ein.
Therapie
Die Beratung und Durchführung der individuellen Hilfsmittelversorgung (z. B. Rollstühle, Steh- und Gehgeräte, Orthesenversorgung, Ess-und Schreibhilfen, usw.) erfolgt, wenn gewünscht, in Absprache mit den Eltern und dem jeweiligen Reha- Berater/ Orthopädietechniker. In Zusammenarbeit mit einem Team der Schule stehen wir Ihrem Kind und Ihnen auch gerne im Bereich der unterstützten Kommunikation zur Seite.
Die therapeutischen Behandlungen dienen dazu, die körperliche und geistige Entwicklung sowie die Wahrnehmung der Schüler*innen zu fördern und weiterzuentwickeln.
In vielen Fällen wird das Lernen hierdurch erst ermöglicht.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist das übergreifende Ziel der physiotherapeutischen und ergotherapeutischen Behandlung, den Schülern*innen Hilfen zu größtmöglicher Selbständigkeit, Handlungsfähigkeit, Teilhabe und Unabhängigkeit in lebenspraktischen Bereichen anbieten zu können.
Das Schaffen einer bestmöglichen Basis zur Entwicklung steht an erster Stelle.
Die Lebenssituation des einzelnen Schülers wird genau betrachtet, um die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen zu können und daraus Angebote für funktionelle Alltagsaktivitäten zu entwickeln.
Die Therapie ist in den schulischen Tagesablauf integriert und umfasst 45 Minuten pro Einheit.
Die Therapiestunden erfolgen parallel zum Unterricht nach einem zwischen Pädagogen*innen und Therapeuten*innen abgestimmten Wochenplan. 1x jährlich findet ein Beratungstag statt.
Die Therapieabteilung schließt sich den 2x jährlich stattfindenden Elternsprechtagen der Pädagogen*innen an. An diesen Tagen werden den Eltern/ Erziehungsberechtigten Termine angeboten, um sich über den Verlauf auszutauschen. Auch eine Hospitation in einer Therapiestunde ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich.
Die Abrechnung folgender Heilmittel ist möglich:
Physiotherapie:
- allgemeine Krankengymnastik
- Krankengymnastik nach Bobath
- Krankengymnastik nach Vojta
- Krankengymnastik im Bewegungsbad
Ergotherapie:
- Ergotherapie motorisch- funktionell
- Ergotherapie sensomotorisch- perzeptiv
Die Sprachtherapie wird durch Mitarbeiter*innen externer Praxen übernommen.
Für Fragen stehe ich gerne unter der Telefonnummer 02372/9063444 zur Verfügung.
Alexandra Krug